Bei einer Bestellung auf 24bottles.com sind Sie - als Kunde - dafür verantwortlich, dass die Produkte rechtmäßig an den Bestimmungsort eingeführt werden können. Der Empfänger - als Importeur der Produkte - muss alle Gesetze und Vorschriften des Bestimmungsortes einhalten; zusätzliche Kosten für die Zollabfertigung sind ausschließlich vom Empfänger zu tragen.
Bei Bestellungen, die außerhalb der EU versandt werden, können Einfuhrsteuern, Zölle und Gebühren anfallen, die vom Zielland erhoben werden.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das türkische Finanzministerium ab dem 21. August 2024 neue Regelungen eingeführt hat, um die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen gegenüber ausländischen eCommerce-Plattformen zu fördern:
- Die Zollschwelle für B2C-Einfuhren (Business-to-Consumer) wurde von 150 € auf 30 € gesenkt;
- der Zollsatz (%) für B2C- und B2B-Einfuhren (Business-to-Business) wurde für EU-Länder von 20 % auf 30 % und für Nicht-EU-Länder von 30 % auf 60 % angehoben.
Infolge der Gesetzesänderung gilt für B2C-Sendungen mit einem Wert von mehr als 30 € weiterhin das gleiche Verfahren wie zuvor für Sendungen mit einem Wert von 150 € bis 1.500 €.
Damit die Spediteure die Zollabfertigung der einzelnen Sendungen vornehmen können, ist eine Genehmigung des Empfängers erforderlich (und Sie werden zum „Einführer“). Der Empfänger/Importeur wird immer direkt vom Spediteur kontaktiert, um mit dem vom Spediteur empfohlenen Makler zu arbeiten oder seinen eigenen Makler zu beauftragen.
Sie können unser Support-Team auch erreichen, indem Sie 24Bot über das Nachrichtensymbol hier rechts auf der Seite anfragen.